§ 1 Name und Sitz des VereinsDer Verein führt den Namen"Siedlerverein Eichkamp e.V." Der Verein ist beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter Nr. 8279 Nz in das Vereinsregister eingetragen. Gründungstag ist der 04.08.1947. Sitz des Vereins ist Berlin-Charlottenburg. § 2 Zweck des VereinsZweck des Vereins sind Beratung und Betreuung der Einwohner und Freunde Eichkamps auf überparteilicher und nicht konfessioneller Grundlage. Zur Erfüllung seiner Aufgaben soll der Verein vor allem
Finanzielle Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. § 3 HaushaltsjahrDas Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr§ 4 MitgliedschaftOrdentliche Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen vom vollendeten 16. Lebensjahr an werden, die die Zwecke des Vereins fördern wollen.Juristische Personen können fördernde Mitglieder des Vereins ohne Stimmrecht werden. Der Verein kann durch Beschluß des Vorstandes die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder. Die Anmeldung zum Eintritt ist schriftlich an den Verein zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet
§ 5 MitgliedsbeiträgeZur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festzulegen ist.Der Beitrag ist als Jahresbeitrag bis zum 30.04 des jeweiligen Jahres zu zahlen. Im ersten Mitgliederjahr ist vom Eintrittsmonat an ein anteiliger Beitrag zu zahlen. Ehegatten und weitere Familienmitglieder eines Mitglieds, die Mitglieder sind oder werden wollen, zahlen jeweils den halben Jahresbeitrag. Weitere Familienmitglieder sind nicht volljährige oder in der Ausbildung befindliche Personen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Mitglieder mit geringen Einkünften können auf Antrag Ermäßigung oder Befreiung vom Mitgliedsbeitrag erhalten. § 6 Organe des VereinsOrgane des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.§ 7 VorstandDer Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und seinem Vertreter, dem Schriftführer und seinem Vertreter und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind Vorstand des Vereins in Sinne des § 26 BGB. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. |
§ 8 Aufgaben des Vorstandes
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